Stellungnahme des DSV zur Anerkennung von Zeiten (und Rekorden) für die Masters-Bestenlisten
Zu der Thematik der Anerkennung von Masters-Rekorden (Altersklassenrekorden) und Erstellungen von Rekordlisten und TOP-10-Listen:
Vorab: Es handelt sich um ein jahrzehntelang immer wieder phasenweise aufploppendes diskutiertes Thema, bei dem sich aber die bekannte Ausgangslage nicht verändert hat.
a) Es gelten grundsätzlich für Weltrekorde der Masters die Regeln des Weltschwimmverbands „World Aquatics“ (früher: „FINA“). Kapitel VIII der „Competition Regulations“ des Weltschwimmverbands World Aquatics regelt den Bereich der Masters.
Dort werden in Ziffer 3.5 die Weltrekorde für Masters normiert.
„3.5.3: World Records can only be established in a Masters Meet (Hervorhebung durch den Unterzeichner)“
In den nachfolgenden „Points“ wird dann hinsichtlich des „Masters Meets“ darauf hingewiesen, dass es sich um ein „Official Sanctioned Masters Meet“ handeln muss, also um einen Masters-Wettkampf, der nach dem Regelwerk des nationalen Schwimmverbands (hier. DSV) ausgeschrieben wurde und damit Teil einer ggf. genehmigten Wettkampfveranstaltung ist.
Daraus ergibt sich, dass Mastersweltrekorde nur in einem „Master Meet“, also ausgeschriebenen Masterswettkämpfen aufgestellt werden können. World Aquatics stellt eben ausdrücklich auf das „Masters“ Meet ab. Nachdem World Aquatics auch festhält, dass diese Rekorde „only“, also ausschließlich auf Masterswettkämpfen erzielt werden können, ist hier der Wortlaut eindeutig.
b) Für die Masters-Top 10 des Weltschwimmverbands findet sich in Ziffer 3.7:
„Appendix – Rules For Masters Top 10 Tabulations: Results that are valid fort he World Aquatics Tio 10 results can only be established in a Masters Meet (Hervorhebung durch den Unterzeichner)“.
Damit können auch Leistungen, die Eingang in eine Masters-Top 10-Tabelle haben sollen, ausschließlich („only“) in Masterswettkämpfen erzielt werden. Auch hier ist die Vorgabe des Weltschwimmverbands eindeutig und nicht auslegungsfähig.
c) Grundsätzlich sind die Regeln des Weltschwimmverbands einzuhalten. Dazu hat sich nicht nur de LEN als Europäischer Schwimmverband, sondern auch der DSV als Mitgliedsverband verpflichtet. Damit können Welt- und Europarekorde, sowie Leistungen, die in die Bestenlisten des Europäischen und oder Weltschwimmverbands Eingang finden sollen, nur nach dem Regelwerk von World Aquatics erzielt werden.
d) Der DSV hat in Übereinstimmung eben mit den Vorgaben des Weltschwimmverbands dies in § 157 Abs. 7 der Wettkampfbestimmungen, Fachteil Schwimmen-Masters umgesetzt, als es dort heißt:
"Deutsche Altersklassenrekorde der Masters können nur in den ausgeschriebenen
Masterswettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. […]"
In Absatz 11 wird dann nochmals ausdrücklich auf das internationale Regelwerk hingewiesen.
Nachdem es immer wieder begriffliche Missverständnisse gibt, darf an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen werden: Nach der Systematik der Wettkampfbestimmungen (WB) des DSV versteht man unter einer „Wettkampfveranstaltung“ gem. § 8 WB-AT die „Sportveranstaltung“ als ganze, also bspw. die „xx.Deutschen Meisterschaften der Masters – Lange Strecken“. „Wettkampf“ im Sinne der WB sind damit dann bspw. 100m Schmetterling.
Damit müssen nach der Vorgabe des Weltschwimmverbands anerkennungsfähige Leistungen in einem ausgeschriebenen Masterswettkampf erzielt werden, also bspw. „100m Schmetterling für Masters“.
Deswegen spricht § 157 Abs. 7 der WB Fachteil Schwimmen-Masters von „ausgeschriebenen Masterswettkämpfen einer Wettkampfveranstaltung“.
Also wird hier eindeutig festgehalten, dass eine anerkennungsfähige Leistung über bspw. 100m Schmetterling ( = Wettkampf) bei einem Masterswettkampf ( = ausgeschriebene Masterswertung) erschwommen werden muss.
Damit werden die Vorgaben des Weltschwimmverbands umgesetzt.
e) Damit die internationalen Vorgaben auch kontrollierbar sind und international überprüfbar sind, ist es daher für eine Anerkennungsfähigkeit auch unabdingbar, dass die Masterswertung in einer eigenen Wettkampfnummer zum Ausdruck kommt, denn damit handelt es sich dann um das von World Aquatics geforderte ausschließliche „Masters Meet“ (s.o. „can only be established“).
Kurzum: Damit eine Leistung international anerkennungsfähig ist, bedarf es dazu einer eigenen in der Ausschreibung festgehaltenen Wettkampfnummer.
f) Damit hat der DSV auch im Sinne des Schwimmsports, der Praxis und der Aufwertung von Wettkampfveranstaltungen in Einklang mit dem Regelwerk von World Aquatics es geschafft, dass international anerkennungsfähige Leistungen auch auf gemeinsamen Wettkampfveranstaltungen von Masters, Offener Klasse und Jugendwettkämpfen erzielt werden können – wenn eben nur eine eigene Wettkampfnummer ausgeschrieben ist. Das kommt dem Masterssport entgegen.
g) Jetzt kann man natürlich diskutieren, ob man für deutsche Masterrekorde und/oder für eine deutsche Masters-Bestenliste eine hiervon abweichende Regelung haben möchte. Hiergegen haben sich regelmäßig in den letzten Jahrzehnten sowohl die Landesmastersvertreter, die Zuständigen in den Mastersgremien aber auch die Mehrheit der Sportler in Einzelgesprächen ausgesprochen. Es wäre wenig vermittelbar, wenn bspw. in einer nationalen deutschen Masters-Top 10 sich bessere Leistungen finden würden als in einer Weltbestenliste, weil Deutschland in Abweichung von den internationalen Vorgaben für seinen nationalen Bereich auch Leistungen der Offenen Klasse aufnimmt. Zudem sprachen sich auch Spitzenschwimmer dagegen aus, was nichts mit einer Herabsetzung des Masterssports zu tun hat. Es wäre eben wenig charmant, wenn bspw. eine Topathletin wie Sarah Sjöström Weltmeisterin der Offenen Klasse würde und dazu dann nach einem Regelwerk mitgeteilt werden müsste, dass sie dies mit einem neuen Weltrekord der Altersklasse 30 wurde. Topathleten sind stolz auf das Geleistete und wollen das nicht mit einem eigenen Lebensalter verbunden wissen, so unser Erfahrungsstand, auch um dann nicht von unkundigen Journalisten/der breiten schimmunkundigen Öffentlichkeit auf das Alter reduziert zu werden. Es geht um die Einheitlichkeit des Regelwerks und daher ist die Regellage, wie oben beschrieben.
h) Es sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass in anderen Nationen sich diese Diskussionen nicht stellen, da dort eigene Mastersverbände bestehen, so dass diese dann auch eigene Verbandsrekorde (Mastersrekorde) führen. Dort müssen sich Schwimmer entscheiden, ob sie in der Offenen Klasse oder bei Masterswettkämpfen antreten. Auch hiergegen hat man sich in Deutschland entschieden, um ein durchlässigeres System zu haben und um die Akzeptanz der Masters zu heben.
i) Um dann noch auf die perspektivische Ausgangsfrage zurückzukommen: Nachdem eine bestenlisten-/rekordfähige Leistung eines Mastersschwimmers eben eine eigene Wettkampfnummer in der Ausschreibung erfordert, kann dies in der Praxis ganz einfach umgesetzt werden. So ist dies auch den Mastersvertretern und den Fachwarten bekannt. Es sind etliche Wettkampfveranstaltungen bekannt, in denen die Wettkampfnummen einzeln ausgeschrieben sind und dann die Ausschreibung bspw. regelt, dass verschiedene Wettkampfnummern in einem Lauf starten können. Dies widerspricht nicht dem internationalen Regelwerk.
Damit ist eine in Ihrem Beispiel A erzielte Leistung nicht bestenlistenfähig und auch nicht rekordfähig. Bei Beispiel B läge hingegen eine anerkennungsfähige Leistung vor.
Ich hoffe, damit alle Fragen geklärt zu haben-